Aufnahme //

Die Anmeldung und Aufnahme erfolgt in enger Kooperation mit den einweisenden Kliniken / Einrichtungen und BetreuerInnen. Leistungsträger für den Aufenthalt (Kosten der Unterkunft und Lebensführung) im Haus Kleyerstraße ist in der Regel der überörtliche Sozialhilfeträger. Leistungsträger für die tagesstrukturierenden Maßnahmen ist der LWV Hessen.

Vor der Aufnahme benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Aufnahmeantrag
  • Anmeldung zum Infogespräch
  • Unterbringungsbeschluss §1831 BGB
  • Arztbericht
  • Sozialbericht / IBRP
  • Kostenzusagen (überörtliche Sozialhilfeträger und LWV Hessen)

Versorgungsangebot

Unser Versorgungsangebot richtet sich schwerpunktmäßig an KlientInnen aus den Regionen Stadt Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Stadt Offenbach, Landkreis Offenbach und Main-Kinzig Kreis. Nachrangig werden KlientInnen aus anderen hessischen Regionen und nur in Ausnahmefällen KlientInnen aus anderen Bundesländern aufgenommen.  

 

Die Anfrage zur Aufnahme in der Einrichtung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Ein Informationsbesuch, eine Kostenzusage des zuständigen Leistungsträgers, ein Unterbringungsbeschluss nach §1831 BGB sowie eine diagnostizierte Abhängigkeitserkrankung sind Voraussetzungen für eine Aufnahme. InteressentInnen können sich bei der Einrichtungsleitung über Fragen zum Aufnahmeverfahren und zur Konzeption informieren und einen Informationsbesuch vereinbaren.

 

Aktuelle Belegung:

im geschlossenen Bereich:
15 Plätze davon sind aktuell 15 belegt


Indikation

Die geschlossene besondere Wohnform der Einrichtung ist für erwachsene Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden wesentlichen seelischen Behinderung in Form einer Abhängigkeitserkrankung konzipiert. Wir übernehmen die Versorgung von Menschen mit einer Abhängigkeit von legalen und / oder illegalen Suchtmitteln, auch chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängige (CMA), die vorübergehend oder sogar dauerhaft nicht in der Lage sind, eigenverantwortlich für ihre leibliche und seelische Gesundheit Sorge zu tragen.  

 

Aufgenommen werden auch KlientInnen, die neben ihrer Suchterkrankung gleichzeitig an einer psychotischen Störung, einer depressiven Angst-, Persönlichkeits- oder anderen Störung leiden. Dabei ist es nicht entscheidend, ob die nicht substanzbezogene Störung schon vor der Abhängigkeit entstanden ist, unabhängig von ihr oder von der Abhängigkeit bedingt ist. KlientInnen die sich in einer Substitutionsbehandlung befinden können ebenfalls aufgenommen werde. Hier muss im Vorfeld abgeklärt werden, wie die Substitution während der Leistung weitergeführt werden kann.

 

Kontraindikationen

Kontraindikationen die gegen eine Aufnahme sprechen, sind:

  • Intensive Pflegebedürftigkeit, d.h. dauerhaft bettlägerig, pflegebedürftig
  • Schwere geistige Behinderungen
  • Eine chronische Fremdgefährdung (HFEG)
  • Eine akute Suizidalität