7 Stufenkonzept zu mehr Unabhängigkeit //

Ein mehrgliedriges Stufenkonzept bietet den KlientInnen über konstruktive Leistungen und Fortschritte zunehmend mehr Autonomie.

Eine bewährte Möglichkeit in einem beschützten Bereich zur Stärkung der Motivation zu gesundheitsförderlichem Handeln bietet sich durch ein mehrstufiges Belohnungssystem. Durch zunehmende Therapie-, Bewegungs- und Arbeitsmöglichkeiten bietet dieses Belohnungssystem Anreize für die KlientInnen über konstruktive positive Leistungen mehr Autonomie und sichtbare Fortschritte zu erreichen.

Wichtig ist uns bei diesem Stufenkonzept, dass es sehr konkret strukturiert und für alle transparent ist. Schrittweise soll so die autonomen und gesunden Anteile der Persönlichkeit verstärkt werden. Über die zunächst dabei erzielte Anpassungsleistung der einzelnen leistungsberechtigten Person entsteht die Basis für eigene kreative und konstruktive Veränderung: positives und sicheres Bindungserleben, ein klareres Bewusstsein, Erfolgserlebnisse, Selbstwirksamkeit und bewusstere Eigensteuerung.

Alle Entscheidungen die eine Höher- oder Herabstufung innerhalb des Stufenkonzeptes zur Folge haben, werden schriftlich begründet und dokumentiert. Der/die betroffene KlientIn wird zeitnah informiert.

Bei der Durchführung des Stufenkonzeptes stimmen wir uns eng mit den gesetzlichen BetreuerInnen unserer KlientInnen und ggf. auch mit den Gerichten ab.

 

 

  • Stufe 7

    Stufe 7

    Dauer: bis zum Ende der Maßnahme im geschlossen Bereich

    • Einzelausgang außerhalb der Therapiezeiten und bis 22:00 Uhr (ohne Antrag, aber mit Eintrag in das Ausgangsbuch und Meldung bei Rückkehr)
    • Familienheimfahrten ohne Begleitperson, nach individueller Genehmigung durch BezugstherapeutIn
    • Selbständige Arztbesuche

    Die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen einer Stufe hat folgende Konsequenzen:

    • Ein oder mehrere Gespräche über das entsprechende Verhalten
    • Ermahnung bei gewichtigen Verstößen gegen Regeln
    • Abmahnung mit der Ankündigung einer Rückstufung
    • Rückstufung in die vorhergehende Stufe
  • Stufe 6

    Stufe 6

    Dauer: ca. 6 Wochen

    • Stundenweiser Einzelausgang, (nur mit Ausgangsantrag)
    • Probeweise auch längere Einzelausgänge
    • Familienheimfahrt möglich (Holen und Bringen durch vertrauenswürdige Angehörige und nach individueller Genehmigung durch BezugstherapeutIn

    Voraussetzungen für Stufe 7

    • Einhalten des Abstinenzgebots
    • Einhalten der Gruppenregeln und der Hausordnung
    • Regelmäßige Teilnahme an der Morgenrunde und der Bezugsgruppe
    • Regelmäßige Teilnahme an Aktivitäten im geschlossenen Bereich
    • Aktive Mitarbeit an der Gruppentherapie,  (Pünktlichkeit, Wortbeiträge in der Gruppe, selbstständiges Erscheinen, usw.)
    • Regelmäßige Teilnahme an der AT
    • Steigerung der Leistungen in der Arbeitstherapie
    • Selbstständige Körper – und Zimmerhygiene (Wäschewechsel, regelmäßiges Du-schen, saubere Kleidung, Zimmer ist ordentlich)
    • Beteiligung an Planung der Freizeitaktivitäten
    • Teilnahme an mindestens einer Bewegungs- oder Sportgruppe (sofern medizinisch möglich)
    • Sammeln von Erfahrungen im Einzelausgang (= mindestens 15 Ausgänge)
    • Reflexion der Ausgänge
    • Planung und Durchführung einer individuellen Freizeitaktivität, (mindesten acht Stunden außer Haus)
  • Stufe 5

    Stufe 5

    Dauer: ca. 6 Wochen

    • Stundenweise 3-er Ausgang (nur mit Ausgangsantrag)

    Voraussetzungen für Vorrücken in Stufe 6

    • Einhalten des Abstinenzgebots
    • Einhalten der Gruppenregeln und der Hausordnung
    • Regelmäßige Teilnahme an der Morgenrunde und der Bezugsgruppe
    • Regelmäßige Teilnahme an Aktivitäten im geschlossenen Bereich
    • Aktive Mitarbeit an der Gruppentherapie,  (Pünktlichkeit, Wortbeiträge in der Gruppe, selbstständiges Erscheinen, usw.)
    • Regelmäßige Teilnahme an der AT
    • Steigerung der Leistungen in der Arbeitstherapie
    • Selbstständige Körper – und Zimmerhygiene (Wäschewechsel, regelmäßiges Du-schen, saubere Kleidung, Zimmer ist ordentlich)
    • Beteiligung an Planung der Freizeitaktivitäten
    • Teilnahme an mindestens einer Bewegungs- oder Sportgruppe (sofern medizinisch möglich)
    • Erfolgreiche und regelmäßige Durchführung von 3er – Ausgängen (mindestens 10 Ausgänge)
  • Stufe 4

    Stufe 4

    Dauer: ca. 4 bis 5 Wochen

    • Aufenthalt im offenen Bereich ohne Begleitung möglich
    • Stundenweiser Ausgang mit vertrauenswürdigen Angehörigen

    Voraussetzungen für Vorrücken in Stufe 5

    • Einhalten des Abstinenzgebots
    • Einhalten der Gruppenregeln und der Hausordnung
    • Regelmäßige Teilnahme an der Morgenrunde und der Bezugsgruppe
    • Regelmäßige Teilnahme an Aktivitäten im Beschützten Bereich
    • Aktive Mitarbeit an der Gruppentherapie, (Kriterien sind: Pünktlichkeit, Wortbeiträge in der Gruppe, selbstständiges Erscheinen, usw.)
    • Regelmäßige Beteiligung an der AT
    • Selbstständige Körper – und Zimmerhygiene (Wäschewechsel, regelmäßiges Duschen, saubere Kleidung, Zimmer ist ordentlich…)
    • Beteiligung an Planung der Freizeitaktivitäten
    • Erfolgreiche und regelmäßige Durchführung von Ausgängen in den offenen Bereich, mindestens acht Mal
  • Stufe 3

    Stufe 3

    Vom Beginn der 5. Woche bis zum Ende der 8. Woche

    • Empfang von Besuchen durch Angehörige (nach Rücksprache mit Therapeuten und nach Angehörigengespräch)
    • Einkäufe in Begleitung eines Klienten/ einer Klientin mit Einzelausgang
    • Eigenständige Teilnahme an Therapieteilhabeangeboten im offenen Bereich (Arbeitstherapie, Indikative Gruppen)
    • Kurze Erledigungen im offenen Bereich mit Begleitung eines Klienten/ einer Klientin (mindestens der gleichen Stufe)

    Voraussetzungen für Vorrücken in Stufe 4

    • Einhalten des Abstinenzgebots
    • Einhalten der Gruppenregeln und der Hausordnung
    • Regelmäßige Teilnahme an der Morgenrunde und der Bezugsgruppe
    • Regelmäßige Teilnahme an Aktivitäten im geschlossenen Bereich 
    • Aktive Mitarbeit an der Therapie, (Pünktlichkeit, Wortbeiträge in der Gruppe, selbstständiges Erscheinen, usw.)
    • Regelmäßige Beteiligung an der Arbeitstherapie
    • Selbstständige Körper- und Zimmerhygiene (Wäschewechsel, regelmäßiges Duschen, saubere Kleidung, Zimmer ist ordentlich usw.)
    • Beteiligung an Planung der Freizeitaktivitäten
  • Stufe 2

    Stufe 2

    Ab dem 15. Tag bis Ende der 4. Woche

    • Ende der Kontaktsperre
    • Freigabe des Haustelefons
    • Empfang von Besuchen durch KlientInnen aus den offenen Bereichen
    • Nach Rücksprache mit dem/ der Bezugstherapeuten/ Bezugstherapeutin sind Arztbesuche in Begleitung von KlientInnen mit Einzelausgang möglich
    • Teilnahme an begleiteten Freizeit- und Wochenendaktivitäten möglich
    • Stundenweise Teilnahme an der hausinternen Arbeitstherapie der offenen Bereiche, in Begleitung eines Klienten/ einer Klientin mit Einzelausgang. Beide KlientInnen bleiben die ganze Zeit zusammen.

    Voraussetzungen für Vorrücken in Stufe 3

    • Einhalten des Abstinenzgebots
    • Einhalten der Gruppenregeln: Hausordnung
    • Regelmäßige Teilnahme an den Maßnahmen des beschützten Bereichs 
    • Ordnungsgemäßer Verlauf der AT im offenen Bereich
  • Stufe 1

    Stufe 1

    Ab dem 15. Tag bis Ende der 4. Woche

    • Die geschlossene besondere Wohnform (incl. des eingezäunten Freigeländes) darf nicht verlassen werden
    • Kontaktsperre zu Angehörigen, Freunden, Bekannten außerhalb der Einrichtung
    • Keine Besuche durch KlientInnen des offenen Bereichs
    • Telefonate ausschließlich mit BetreuerInnen
    • Briefkontakte sind möglich, empfangene Briefe werden auf Inhalte kontrolliert
    • Arztbesuche und Therapieteilhabeangebote außerhalb des Bereichs sind in kontinuierlicher 1:1 Betreuung durch MitarbeiterInnen möglich
    • Teilnahme an den Leistungen des geschlossenen Bereichs

    Voraussetzungen für Vorrücken in Stufe 2

    • Einhalten des Abstinenzgebots
    • Einhalten der Gruppenregeln, von Kontaktsperre und Hausordnung
    • Erscheinen und Beteiligung an den therapeutischen Angeboten