5 Stufenkonzept zu mehr Unabhängigkeit //

Ein mehrgliedriges Stufenkonzept bietet den KlientInnen über konstruktive Leistungen und Fortschritte zunehmend mehr Autonomie.

Eine bewährte Möglichkeit in einem beschützten Bereich zur Stärkung der Motivation zu gesundheitsförderlichem Handeln bietet sich durch ein mehrstufiges Belohnungssystem. Durch zunehmende Therapie-, Bewegungs- und Arbeitsmöglichkeiten bietet dieses Belohnungssystem Anreize für die KlientInnen über konstruktive positive Leistungen mehr Autonomie und sichtbare Fortschritte zu erreichen.

Wichtig ist uns bei diesem Stufenkonzept, dass es sehr konkret strukturiert und für alle transparent ist. Schrittweise soll so die autonomen und gesunden Anteile der Persönlichkeit verstärkt werden. Über die zunächst dabei erzielte Anpassungsleistung der einzelnen leistungsberechtigten Person entsteht die Basis für eigene kreative und konstruktive Veränderung: positives und sicheres Bindungserleben, ein klareres Bewusstsein, Erfolgserlebnisse, Selbstwirksamkeit und bewusstere Eigensteuerung.

Alle Entscheidungen die eine Höher- oder Herabstufung innerhalb des Stufenkonzeptes zur Folge haben, werden schriftlich begründet und dokumentiert. Der/die betroffene KlientIn wird zeitnah informiert.

Bei der Durchführung des Stufenkonzeptes stimmen wir uns eng mit den gesetzlichen BetreuerInnen unserer KlientInnen und ggf. auch mit den Gerichten ab.

 

 

  • Stufe 5

    Stufe 5

    Verselbständigungsphase

    • Arzttermine müssen selbstständig vereinbart werden. Belege und / oder Verordnungen müssen bei Rückkehr im medizinischen Bereich oder bei der Gruppenbetreuung abgegeben werden. Die Termine sind dem Personal vorab mitzuteilen. Die Termine sollen nach Möglichkeit außerhalb der Therapiezeiten gelegt werden.
    • Wochenendurlaub ist nach Antrag bei der Gruppenbetreuung möglich.
  • Stufe 4

    Stufe 4

    Festigungsphase - ca. 6 Wochen

    • Ausgänge mit Besuch und Besuch innerhalb der Einrichtung sind außerhalb der Therapie und Mahlzeiten ohne zeitliche Begrenzung bis max. 21:00 Uhr möglich. Besucher*innen müssen beim Personal angemeldet werden. Bei Verstößen der zeitlichen Begrenzung erfolgt ein Gespräch mit der Gruppenbetreuung. Nicht angemeldeter Besuch wird weggeschickt.
    • Der Einzelausgang ist möglich.
    • Arzttermine sind selbstständig wahrzunehmen.
    • Tagesurlaub ist an einem Tag des Wochenendes möglich. Ein Antrag muss bei der Gruppenbetreuung gestellt werden.
  • Stufe 3

    Stufe 3

    Stabilisierungsphase - ca. 4 Wochen

    • Klient*in zeigt Eigenverantwortlichkeit bzgl. eingeteilter Dienste (z. B. Spüldienst, Winterdienst).
    • Ausgänge mit Besuch sind möglich (max. 120 min) außerhalb der Therapie und Mahlzeiten. Besucher*innen müssen zwischen 08:00 und 17:00 Uhr bei der Gruppenbetreuung angemeldet werden. Bei Verstößen der zeitlichen Begrenzung erfolgt ein Gespräch mit der Gruppenbetreuung. Nicht angemeldeter Besuch wird weggeschickt.
    • Ausgang ist möglich mit einem / einer anderen Klient*in in einer höheren Stufe (max. 120 min) außerhalb der Therapie und Mahlzeiten. Bei Verstößen gegen die Pünktlichkeit wird der Ausgang verkürzt oder für gewisse Zeit eingestellt.
    • Der Einkauf findet in Eigenverantwortung / selbstständig statt (ohne Personal).
  • Stufe 2

    Stufe 2

    Orientierungsphase - ca. 3 Wochen

    • Aktives zielorientiertes Arbeiten in der Therapie und in den tagesstrukturierenden Maßnahmen.
    • Ausgang ist nur mit Personal möglich, kein Ausgang mit Besucher*innen.
    • Besuch ist nur durch bekannte Personen möglich, ansonsten erstmalige Vorstellung bei der Gruppenbetreuung. Besuch kann empfangen werden, sofern die Therapie allgemein nicht beeinträchtigt wird. Anmeldung der Besucher*innen erfolgt ausschließlich über die Gruppenbetreuung (max. 2 Personen pro Besuch). Besuchszeiten sind generell außerhalb der Therapiezeiten. Der Besuch kann mit aufs Zimmer bis max. 21 Uhr.
    • Abgabe von Verpflegungspaketen für Klient*innen ist nur bei aktiver Teilnahme an den Therapieangeboten möglich
  • Stufe 1

    Stufe 1

    Ankunftsphase - ca. 2 Wochen

    • In der ersten Woche wird für die tagesstrukturierende Maßnahmen ein Anamnesegespräch stattfinden. Die Wünsche der Klient*innen werden aufgenommen.
    • In der ersten Woche werden alle Bereiche der tagesstrukturierenden Maßnahmen durchlaufen.
    • Ausgang ist nur mit Personal möglich, kein Ausgang mit Besucher*innen.
    • Besuch durch enge Verwandte und Lebenspartner*innen ist im Speisesaal erlaubt, sofern die Therapie allgemein nicht beeinträchtigt wird (1x wöchentlich max. 45 min.). Anmeldung der Besucher*innen erfolgt ausschließlich über die Gruppenbetreuung (max. 2 Personen pro Besuch). Besuchszeiten sind generell außerhalb der Therapiezeiten.
    • Besuch und Einkauf ist nur möglich, wenn die Therapieangebote wahrgenommen wurden. Dies gilt für die ganze Woche. Tabak wird bei Bedarf durch die Gruppenbetreuung mitgebracht.
    • Es ist keine Abgabe von Verpflegung durch Angehörige möglich.

Mögliche Gründe für eine Aufstufung//

  • Die Stufen des Konzepts bauen aufeinander auf, das bedeutet: die Ziele der vorangegangenen Stufen müssen auch in allen weiteren Stufen erfüllt werden.
  • Vorhandener Abstinenzwillen sowie die Einhaltung der Abstinenz
  • Hausordnung und Hausregeln einhalten.
  • Regelmäßige und pünktliche Teilnahme an den Therapienageboten (80 %). Dazu gehören: tagesstrukturierende Maßnahmen, Einzel- und Gruppengespräche, Spüldienst, Winterdienst oder Ähnliche, Morgenrunden, alle Mahlzeiten (Stufe 1 und 2), Suchtgruppe, Zimmerputz, Freizeit- und Gruppenangebote, eigenständige und regelmäßige Körperhygiene und Zimmerhygiene, Medikamenteneinnahme, Absprachefähigkeit.

 

 

Rückstufung durch//

  • Mitbringen von nicht erlaubten Substanzen (Drogen, Alkohol etc.)
  • Unerlaubtes Verlassen des Grundstückes (z. B. über den Zaun klettern)
  • Das Nicht-Einhalten der oben genannten Ziele und Vereinbarungen