Unterstützendes Wohnen //

Wohnassistenz innerhalb der soziotherapeutischen Einrichtung für suchtkranke Frauen und Männer im Anschluss an eine Unterbringung nach § 1831 BGB

Die Wohnassistenz innerhalb der soziotherapeutischen Einrichtung für suchtkranke Frauen und Männer im Anschluss an eine Unterbringung nach § 1831 BGB erweitert das bisher ausschließlich geschlossene Wohnangebot.


Aktuelle Belegung:

im der Wohnassistenz innerhalb der Einrichtung:
10 Plätze davon 10 aktuell belegt

Indikation

Die Erfahrungen zeigen, dass wir wiederkehrende Menschen betreuen, für die es sinnvoll wäre, nach Ende ihres Unterbringungsbeschlusses noch eine gewisse Zeit in dem Setting der Einrichtung zu verbleiben, bevor sie endgültig in eine andere Wohn- und Betreuungsform wechseln. Für diese Gruppe, aber auch für Personen die aus anderen besonderen Wohnformen nach §1831 BGB entlassen wurden und noch kein anderes Angebot annehmen können, ist unser Wohn- und Beutreuungsangebot als eine Art von "verlängertem Dach" konzipiert.
Das Teilhabeangebot richtet sich demnach an suchtkranke erwachsene Frauen und Männer, die im Anschluss an einen Unterbringungsbeschluss nach §1831 BGB noch keine andere geeignete Wohn- und Hilfeform für sich gefunden haben, bzw. die noch nicht in der Lage dazu sind, diese antreten zu können und die nach wie vor die Anspruchsvoraussetzungen nach §53 SGB XII auf Leistungen der Eingliederungsunterstützung erfüllen.

Unterstützungsziele

Ziele in der Unterstützung der KlientenInnen der besonderen Wohnform sind unter anderem:

  • Die Verkürzung der Aufenthaltsdauer in der besonderen Wohnform
  • Gesundheitsförderung und -erhaltung
  • Das Vorbereiten auf den Wechsel in die besondere Wohnform mit Wohnassistenz außerhalb der Einrichtung oder eine weiterführende Form der Unterstützung, die nach Möglichkeitin der Herkunftsregion des/ der jeweiligen KlientIn liegen sollte
  • Das Vorbereiten der Rückkehr in einen familiären Kontext
  • Das Stärken von Alltagskompetenzen
  • Verhinderung von Rückfällen, Verlängerung der abstinenten Phasen
  • Erhalt von sozialen Beziehungen zu Bezugspersonen und anderen leistungsberechtigten Personen bei gleichzeitigem Aufbau neuer stützender sozialer Kontakte


Räumliche Ausstattung

Die Unterbringung der KlientInnen der Wohnassistenz erfolgt auf 2 Etagen in jeweils 10 Einzelzimmern mit eigener Nasszelle. Zwei der Einzelzimmer sind Rollstuhlgerecht ausgebaut. Im Wohnbereich ist auf jeder Etage eine ausreichend ausgestattete Wohnküche ebenso integriert, wie das Büro der sozialpädagogischen Betreuer. Im Erdgeschoss stehen allen KlientInnen des Hauses ein Aufenthaltsraum, ein Therapieraum, Werkstattflächen, Küche, ein Sportraum und ein großer Garten zur Verfügung.

 

Personelle Ausstattung

Die KlientInnen werden an den Werktagen tagsüber von sozialpädagogischen Fachkräften oder MitarbeiterInnen mit einer gleichwertigen Qualifikation betreut. Dabei wird auf Grund der in der Regel sehr erheblichen Störungsbilder und den damit einhergehnden Bedarf an einer hohen Zahl von Fachleistungsstunden von einem durchschnittlichen Betreuungsschlüssel von 1:3 ausgegangen.

Außerhalb der von den sozialpädagogischen Fachkräften abgedeckten Zeiten stehen in Krisensituationen die rund um die Uhr anwesenden MitarbeiterInnen der geschlossenen besonderen Wohnform zur Verfügung.