Die Wohnassistenz innerhalb der soziotherapeutischen Einrichtung für suchtkranke Frauen und Männer im Anschluss an eine Unterbringung nach § 1831 BGB erweitert das bisher ausschließlich geschlossene Wohnangebot.
im der Wohnassistenz innerhalb der Einrichtung:
10 Plätze davon 10 aktuell belegt
Die Erfahrungen zeigen, dass wir wiederkehrende Menschen betreuen, für die es sinnvoll wäre, nach Ende ihres Unterbringungsbeschlusses noch eine gewisse Zeit in dem Setting der Einrichtung zu verbleiben, bevor sie endgültig in eine andere Wohn- und Betreuungsform wechseln. Für diese Gruppe, aber auch für Personen die aus anderen besonderen Wohnformen nach §1831 BGB entlassen wurden und noch kein anderes Angebot annehmen können, ist unser Wohn- und Beutreuungsangebot als eine Art von "verlängertem Dach" konzipiert.
Das Teilhabeangebot richtet sich demnach an suchtkranke erwachsene Frauen und Männer, die im Anschluss an einen Unterbringungsbeschluss nach §1831 BGB noch keine andere geeignete Wohn- und Hilfeform für sich gefunden haben, bzw. die noch nicht in der Lage dazu sind, diese antreten zu können und die nach wie vor die Anspruchsvoraussetzungen nach §53 SGB XII auf Leistungen der Eingliederungsunterstützung erfüllen.
Die Unterbringung der KlientInnen der Wohnassistenz erfolgt auf 2 Etagen in jeweils 10 Einzelzimmern mit eigener Nasszelle. Zwei der Einzelzimmer sind Rollstuhlgerecht ausgebaut. Im Wohnbereich ist auf jeder Etage eine ausreichend ausgestattete Wohnküche ebenso integriert, wie das Büro der sozialpädagogischen Betreuer. Im Erdgeschoss stehen allen KlientInnen des Hauses ein Aufenthaltsraum, ein Therapieraum, Werkstattflächen, Küche, ein Sportraum und ein großer Garten zur Verfügung.
Die KlientInnen werden an den Werktagen tagsüber von sozialpädagogischen Fachkräften oder MitarbeiterInnen mit einer gleichwertigen Qualifikation betreut. Dabei wird auf Grund der in der Regel sehr erheblichen Störungsbilder und den damit einhergehnden Bedarf an einer hohen Zahl von Fachleistungsstunden von einem durchschnittlichen Betreuungsschlüssel von 1:3 ausgegangen.
Außerhalb der von den sozialpädagogischen Fachkräften abgedeckten Zeiten stehen in Krisensituationen die rund um die Uhr anwesenden MitarbeiterInnen der geschlossenen besonderen Wohnform zur Verfügung.