Wir können in der Wohnassistenz keine Personen betreuen, die:
gänzlich unfähig sind, in einer Gemeinschaft und einer offenen Einrichtung zu leben.
intensiv, d.h. dauerhaft bettlägerig pflegebedürftig sind.
schwere geistige Behinderungen aufweisen.
eine chronische Fremdgefährdung aufweisen oder akut suizidgefährdet sind.
Das Ziel einer abstinenten Lebensform nicht verfolgen.
Eine fehlende Krankheitseinsicht besitzen.