Bewerbung – Wohnassistenz //

Wir können in der Wohnassistenz keine Personen betreuen, die:

  • gänzlich unfähig sind, in einer Gemeinschaft und einer offenen Einrichtung zu leben.

  • intensiv, d.h. dauerhaft bettlägerig pflegebedürftig sind.

  • schwere geistige Behinderungen aufweisen.

  • eine chronische Fremdgefährdung aufweisen oder akut suizidgefährdet sind.

  • Das Ziel einer abstinenten Lebensform nicht verfolgen.

  • Eine fehlende Krankheitseinsicht besitzen.

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